Heimatverein  Nienhagen e.V.

Museum zum Anfassen

Hachefest

Mitte September feiert Nienhagen an drei Tagen das  traditionelle "Hachefest". Ganz Nienhagen ist auf den Beinen. Das "Einsammeln der Bürger", das  gemeinsame Mittagessen im Festzelt, der Tanzabend und der große Hacheumzug mit vielen Festwagen, Musikgruppen, Schulkindern und vielen teilnehmenden Nienhägern sind feste Bestandteile des größten Festes im Dorf.

Auch der Heimatverein Nienhagen nimmt regelmäßig an den Festlichkeiten teil, vornehmlich mit einem Festwagen am sonntäglichen Umzug durch das Dorf.


Geschichte des Hachefestes

 

Dieses Fest geht auf alte Traditionen zurück, die wir hier ausführlich beschreiben wollen.

Zwischen 1217 und 1221 gründet Herzogin Agnes das Zisterzienserkloster an der Aue in Nienhagen.

Um die gleiche Zeit gab die Herzogin, im Sinne der kolonisatorischen Bestrebung des Zisterzienserordens, bei der Klosterstätte gelegenen Wald Siedlern zum Roden und Anbau frei und gründete so das Dorf Nienhagen.

Es waren freie Siedler (Häger) und das Hagenrecht (Hagengerichtsbarkeit auch „Hachtung“ genannt) wurde wahrscheinlich schon den ersten Siedlern von dem Landesherrn verliehen.

Das „Hachtyng tom Nigenhaghen“ wird im Jahr 1437 zum ersten Mal in einer Urkunde erwähnt.

Die ins Hach gehörigen Leute“ kamen einmal im Jahr, immer am Montag nach Michaelis (29. September), auf den Hachmeisterhof zusammen, um Gericht zu halten.

In Hagengerichtsakten, den sogenannten „Brücheverzeichnissen“, wurden alle Brüche (Vergehen) z.B. Flur- Hagen und Weidebrüche gesammelt und am Hachtyng (Gerichtstag) verhandelt. Auch alle Rechtsstreitigkeiten wie „sittliche Brüche“, Eigentumsrecht, Verkaufsrecht und Erbrecht an Grundstücken und Hagenwiesen wurden verhandelt.

So hatte das Hagengericht auch die Funktion des heutigen Grundbuchamtes.

Alle „ins Hach gehörigen“ Leute (Häger), die im Hachtum Land besaßen, waren verpflichtet am Hachtung teilzunehmen. Wer von den Hägern dem Hachgericht fernblieb, riskierte die Endeignung seines „Erbgutes“ (Eigentums).

Das Nienhäger Hachgericht setzte sich aus Richterschöffen und dem Hachmeister zusammen. Hierzu zählte selbstverständlich auch der Amtsvogt. Der Hachmeister hatte den Vorsitz und als Zeichen seiner Würde den „Hachmeisterstab“.

Der Hachmeister kontrollierte duch Vorlesen einer Namensliste, ob alle anwesend waren und sammelte den fest bemessenen Hachzinsein, der an den Amtsvogt geliefert werden musste.

Zu den Hachzinspflichtigen zählten nicht nur die Nienhäger, sondern auch das Kloster Wienhausen, das für die Nonnenwiesen Hachzins zahlen musste und viele Wathlinger, Eicklinger, der Rat der Stadt Celle, der für die  St.-Georgs-Wiese zahlte und der Nienhäger Pastor, der für die Kirchenländereien Hachzins zahlten mußte.


Wahrscheinlich ist der Hacheumzug so alt wie das Hachgericht. Der eigentliche Sinn des Hacheumzugs bestand darin, jährlich nach der Ernte, vor dem eigentlichen Gericht, die Grenzmarken zu kontrollieren, so dass Streitigkeiten anschließend geklärt werden konnten.

Am Ende des Gerichtstages gab es einen Hacheschmaus. Alle Häger mußten an den Hachmeister ein Hachmahlzeitsgeld zahlen. 1740 mußten 9 Mariengroschen gezahlt werden. Auch die Äbtissin des Klosters Wienhausen hatte das Recht zum Hachfest zu erscheinen. Meldete sie sich drei Tage vorher an, bekam sie zur Mahlzeit eine gebratene Gans.

Noch bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts bestand das Essen aus einer kräftigen Rindfleischsuppe, Suppenfleisch mit Backobst und Pflaumen und einem Rinderbraten mit Steckrüben, Weißkohl mit Pflaumen , sowie einer Buchweizengrütze. Bier und Schnaps wird bis zum „Satttrinken“ gereicht. Bier wurde wohl meistens aus Braunschweig, Ahlten oder Celle geholt. Das Bier für den Hacheschmaus  war von alters her Steuerfrei. Da auf Bier eine Steuer (Bierakzise) erhoben wurde, stellte der Amtsvogt einen Steuerfreischein aus (1744).


1678 Die Celler Bierbrauer hatten durch herzöglichen Befehl bewirkt, dass im Gebiet der Burgvogtei Celle, der Amtsvogtei Winsen, Beedenbostel und Eicklingen „kein anderes denn Zeller Bier vertrunken werden sollte“. Brauamtsgeschworene achteten darauf, dass dieses  Privileg eingehalten wurde. Zu diesem Zweck überprüften sie die Dorffeste der Vogteien, ob  etwa fremdes Bier getrunken wurde.


1740 wurde auf der Diele des Hachmeisters Brandes zwei Tonnen Ahltener Bier gefunden. Die Nienhäger jagten die Kontrolleure aus dem Dorf. Der Vorfall hatte natürlich Folgen. Das Brauamt beschwerte sich und ein reger Briefwechsel zwischen dem Geheimen Rat, dem Großvogt von Münchhausen in Hannover, dem Eicklinger Amtsvogt und dem Celler Brauamt hatte die Folge.

Hachgerichtsprotokollbuch, 11. November 1740: „Weil es aber ein altes Herkommen sei, daß bei dem von gnädigster Herschaft wegen abgehaltenen Nienhäger Hachgericht auch fremdes Bier nach Gefallen getrunken würde, soll es dabey auch sein Bewenden fernerhin behalten“


Der Hachmeister bekam als Vergütung für das in seinem Haus abgehaltene Hachgericht und der anschließenden Hachmahlzeit aus dem Nienhäger Brand (Wald) eine „Feuereiche“. Bis 1724 hat der Hachmeister trotz Widerstände der Dannhorster Holzvögte (Förster) wohl einen Feuerbaum bekommen. Danach wir die Lieferung eingestellt und erst auf Bitten des Hachmeister Brandes im alten Umfang wieder aufgenommen.


Das letzte Hachgericht war 1748. Die königliche Kammer in Hannover verfügte am 7. September 1748 mit Wirkung zum nächsten Jahr die Aufhebung des Hachgerichtes. Alle bisherigen Befugnisse des Hachgerichtes gingen auf die Amtsvogtei Eicklingen über.

Die königliche Kammer hatte zwar die Aufhebung des Hachgerichtes verfügt, nicht jedoch an die Ablösung des Hachzinses gedacht. So kamen die zur Hachzinszahlung verpflichteten Bauern jährlich auf den Hachehof in Erwartung des Hacheschmauses zusammen, um ihren Hachzins zu zahlen.


1875 wurde dann zwischen der königlichen Finanzdirektion, Abteilung für Domänen in Hannover, in Vertretung des Domänenfiskus und den Hachzinspflichtigen die Ablösung des Hachzinses mittels Kapitalzahlung und die Aufhebung des Hachmahlzeitgeldes vereinbart.

In dieser Zeit wird die Umgestaltung der Hachmahlzeit als Schlußpunkt des aufgegebenen Hachgerichtes zu einem selbständigen Fest, dem „Hachen“ bez. Hachefest, das traditionell bis heute in Nienhagen gefeiert wird.